Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung dieser AGB — Zuordnung der beiden Teile
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen zwei getrennte Teile für zwei getrennte, rechtlich selbständige Leistungen. Für jeden Auftrag gilt ausschließlich der Teil, der der beauftragten Leistung zugeordnet ist:
• Teil A gilt ausschließlich für die einmalige Vertriebsprozess-Analyse (Art.-Nr. VPA-1).
• Teil B gilt ausschließlich für die laufende Vertriebsberatung (Art.-Nr. SPC-M).
Welcher Teil für den konkreten Auftrag gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Die beiden Leistungen sind rechtlich selbständig; ein Vertrag über die eine Leistung begründet keinen Anspruch auf die andere. Paragraphenverweise beziehen sich jeweils auf denselben Teil.
Teil A — AGB Vertriebsprozess-Analyse (Consulting / Werkvertrag)
Gilt ausschließlich für die einmalige Vertriebsprozess-Analyse · Art.-Nr. VPA-1
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese AGB (Teil A) gelten für den Vertrag über die einmalige Vertriebsprozess-Analyse („Analyse-Projekt“) zwischen Farhud Mehrdad, Closeable, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 5, 28359 Bremen („Anbieter“) und dem Auftraggeber.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zustande. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Beauftragung ausgeschlossen.
1.3 Der Auftraggeber versichert bei Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt, und benennt Firma/Rechtsform sowie USt-IdNr. oder Steuernummer. Der Anbieter dokumentiert diese Angabe.
1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Darstellung der Leistung stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Beauftragung (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch den Anbieter (Auftragsbestätigung in Textform) zustande.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert (derzeit Lexware) per E-Mail.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Gegenstand ist die Erstellung einer individuellen Analyse des Vertriebsprozesses des Auftraggebers und deren Zusammenfassung in einem schriftlichen Arbeitsergebnis. Es handelt sich um eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB; geschuldeter Erfolg ist die Erstellung und Übergabe des vereinbarten Arbeitsergebnisses (das „Werk“).
3.2 Das Werk umfasst nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung insbesondere: die Analyse des bestehenden Vertriebsprozesses, die Identifikation der Stellen mit dem größten Optimierungspotenzial, eine auf das Unternehmen zugeschnittene Empfehlung zur Gesprächsarchitektur sowie einen schriftlichen Maßnahmenplan mit konkreten Handlungsempfehlungen.
3.3 Geschuldet ist ausschließlich die Erstellung des Werks (das Analyse-/Empfehlungsdokument), nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg des Auftraggebers (z. B. Umsatz-, Abschluss- oder Ertragssteigerung). Ein solcher wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von der eigenverantwortlichen Umsetzung durch den Auftraggeber ab und wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3.4 Die Analyse erfolgt individuell und einzelfallbezogen. Eine systematische Vermittlung von Fach- oder Methodenwissen an den Auftraggeber, ein strukturiertes Schulungsprogramm sowie eine Lernerfolgskontrolle finden nicht statt. Gegenstand ist die Erstellung eines Beratungswerks, nicht die Unterrichtung des Auftraggebers.
3.5 Die Umsetzung der Empfehlungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Eine laufende Umsetzungsbegleitung kann auf Wunsch gesondert und in einem eigenen Vertrag (Teil B) beauftragt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter die zur Erstellung des Werks erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung (z. B. Angaben zum Vertriebsprozess, anonymisierte oder freigegebene Beispielsituationen).
4.2 Bringt der Auftraggeber Aufzeichnungen oder Materialien ein, die Dritte betreffen (z. B. Mitschnitte von Gesprächen), sichert er zu, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen. Der Anbieter fordert solche Aufzeichnungen nicht an und ist nicht zu ihrer Beschaffung verpflichtet.
4.3 Kommt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Ausführungsfristen angemessen.
§ 5 Abnahme
5.1 Nach Übergabe des Arbeitsergebnisses hat der Auftraggeber das Werk innerhalb von zehn (10) Werktagen zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
5.2 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert.
§ 6 Vergütung und Fälligkeit
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.
6.2 Die Vergütung ist mit Auftragsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die Raten zu den jeweils genannten Terminen fällig.
§ 7 Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis
7.1 Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, das Arbeitsergebnis für die eigenen internen Zwecke seines Unternehmens zu nutzen.
7.2 Die zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen und das Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwertung des Arbeitsergebnisses gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 8 Gewährleistung / Mängelrechte
8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass der Anbieter bei einem Mangel zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet ist.
8.2 Ein Mangel liegt nur vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit (§ 3) abweicht. Das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs beim Auftraggeber (§ 3.3) stellt keinen Mangel dar.
8.3 Entspricht das Arbeitsergebnis nach Nacherfüllung nicht dem vereinbarten Leistungsumfang (§ 3.2), erstattet der Anbieter die gezahlte Vergütung. Diese Zusage bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Leistung (das Werk), nicht auf geschäftliche Ergebnisse des Auftraggebers.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Die Empfehlungen des Anbieters sind fachliche Einschätzungen; die unternehmerische Entscheidung und Umsetzung liegen beim Auftraggeber.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung, auch über das Vertragsende hinaus. Der Anbieter behandelt insbesondere die im Rahmen der Analyse erlangten Unternehmensinformationen des Auftraggebers vertraulich.
§ 11 Keine Wissensvermittlung / kein Fernunterricht
11.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Erstellung eines Beratungswerks (§ 3). Es findet keine entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten an einen Lernenden und keine Lernerfolgskontrolle statt. Der Vertrag stellt keinen Fernunterricht im Sinne des FernUSG dar.
§ 12 Kein Widerrufsrecht
12.1 Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen wird, besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
13.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
13.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B — AGB laufende Vertriebsberatung (Dienstvertrag)
Gilt ausschließlich für die laufende Vertriebsberatung · Art.-Nr. SPC-M
§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter Closeable, Farhud Mehrdad, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 5, 28359 Bremen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Die Verwendung des generischen Maskulinums dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
1.3 Es werden ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder in unmittelbarer Vorbereitung hierzu handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen dem Unternehmer gleich.
1.5 Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Live-Beratungseinheiten im Bereich der Vertriebsberatung. Der Anbieter berät und begleitet den Kunden individuell bei der Lösung seiner konkreten, vom Kunden selbst eingebrachten vertrieblichen Situationen (insbesondere eigener Gesprächs- und Vertriebsfälle des Kunden). Die Beratung ist auf den jeweiligen Einzelfall des Kunden bezogen und erfolgt anlassbezogen. Eine systematische Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten sowie eine Ausbildung des Kunden sind nicht Gegenstand des Vertrags.
1.6 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die auf der Webseite dargestellten Angebote stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung (sog. invitatio ad offerendum).
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt über die Webseite des Anbieters. Der Kunde gibt hierfür zunächst seine Postleitzahl ein. Damit wird überprüft, ob er zum vorgesehenen Empfängerkreis des Angebots gehört. Erst nach erfolgreicher Eingabe der Postleitzahl des Kunden wird die Schaltfläche „Angebot annehmen“ freigeschaltet. Mit der Betätigung dieser Schaltfläche durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Mit der Betätigung der Schaltfläche „Angebot annehmen“ bestätigt der Kunde zugleich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht als Verbraucher abschließt.
2.3 Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Die maßgeblichen Angebotsdaten ergeben sich aus den bei Lexware hinterlegten Angaben. Nach Einrichtung eines persönlichen Kundenzugangs bei Lexware ist der Kunde berechtigt, auf diese Daten zuzugreifen, sie zu speichern sowie in wiedergabefähiger Form auszudrucken. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert über ein marktübliches Rechnungsprogramm (derzeit Lexware) und wird dem Kunden per E-Mail übermittelt.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
3.1 Der Anbieter erbringt individuelle Beratungsleistungen, die je nach Vereinbarung online (z.B. über ein marktübliches Videokonferenzsystem) oder telefonisch erbracht werden können.
3.2 Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein konkreter Erfolg – insbesondere in Form wirtschaftlicher, fachlicher oder persönlicher Zielerreichung – wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3.3 Das vorliegende Beratungsangebot beinhaltet keine systematische Vermittlung von Fach- oder Methodenwissen und stellt ausdrücklich kein strukturiertes Schulungsprogramm dar. Gegenstand ist die individuelle, anlassbezogene Beratung und Begleitung des Kunden zu seinen jeweils selbst eingebrachten vertrieblichen Fragestellungen und Fällen. Der Anbieter gibt hierzu fallbezogene Einschätzungen und Empfehlungen zur konkreten Situation des Kunden. Eine systematische Vermittlung von Fach- oder Methodenwissen oder eine Ausbildung des Kunden findet nicht statt.
3.4 Da jeder Kunde mit eigenen Herausforderungen, Zielsetzungen und Rahmenbedingungen arbeitet, wird auf standardisierte Inhalte oder ein festes Curriculum bewusst verzichtet. Die Beratung erfolgt prozessorientiert, anlassbezogen und individuell.
3.5 Die vertraglich geschuldete Leistung besteht ausschließlich in der Durchführung der vereinbarten Live-Beratungs-Einheiten. Diese können je nach Vereinbarung in Form von Einzel- oder Gruppensitzungen erfolgen. Die Live-Sitzungen stellen den vollständigen Erfüllungsgegenstand der Dienstleistung dar. Eine systematische Vermittlung von Fachwissen oder ein strukturiertes Schulungsprogramm ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.
3.6 Es findet keine Lernerfolgskontrolle statt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen der Beratung besprochenen Inhalte und gegebenen Empfehlungen beim Kunden zu messbaren Verbesserungen oder zu gewünschten geschäftlichen Ergebnissen führen.
3.7 Etwaige Verkaufsleitfäden, Arbeitsmaterialien oder sonstige ergänzende Inhalte, gleichgültig auf welchem Weg bereitgestellt, sind ausschließlich als freiwillige, unverbindliche Zusatzangebote zu verstehen. Sie ersetzen die Live-Sitzungen nicht und sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
3.8 Der Anbieter behält sich vor, freiwillige Zusatzangebote jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Sie begründen keinen eigenständigen Erfüllungsanspruch des Kunden.
3.9 Die Termine für die Live-Beratungseinheiten werden dem Kunden vom Anbieter mitgeteilt (in der Regel per Kalendereinladung, E-Mail oder Nachricht). Der Anbieter kann Termine aus organisatorisch nachvollziehbaren Gründen ändern oder absagen; Änderungen werden dem Kunden mindestens 5 Werktage vor dem ursprünglich geplanten Termin mitgeteilt.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung
4.1 Zugang
4.1.1 Der Zugang zu den Leistungen des Anbieters erfolgt personenbezogen und ist nicht übertragbar.
4.1.2 Die Live-Beratungseinheiten finden über ein marktübliches Videokonferenzsystem statt. Die Zugangsdaten (Einladung/Zugangslink) sowie die Termine werden dem Kunden per E-Mail und/oder Kalendereinladung mitgeteilt. Für die organisatorische Kommunikation und für Rückfragen zu seiner individuellen Beratung steht dem Kunden ein Nachrichtenkanal (z. B. WhatsApp oder E-Mail) zur Verfügung. Über diese Kanäle werden keine Lerninhalte, Kurse oder Schulungsmaterialien bereitgestellt; etwaige vom Anbieter überlassene Unterlagen sind freiwillige Zusatzangebote im Sinne von § 3.7. Der Zugang ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.1.3 Nimmt der Kunde an Gruppensitzungen teil, wahrt er die Vertraulichkeit der Informationen der anderen Teilnehmer und nutzt die im Rahmen der Beratung zugänglichen Informationen ausschließlich für den eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist unzulässig.
4.1.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bzw. die Teilnahme des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt oder bereits verstoßen hat, oder wenn ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung besteht. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
4.2 Nutzungsrechte an etwaigen Unterlagen
4.2.1 Soweit der Anbieter dem Kunden freiwillig Unterlagen überlässt (z. B. schriftliche Leitfäden nach § 3.7) oder Aufzeichnungen zur Verfügung stellt, darf der Kunde diese ausschließlich für seine eigenen internen Zwecke abrufen, speichern und ausdrucken. Alle übrigen Nutzungsrechte an den Unterlagen verbleiben beim Anbieter.
4.2.2 Es ist dem Kunden untersagt, überlassene Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, sei es kostenlos oder kostenpflichtig, oder sie zur eigenständigen Beratung Dritter zu nutzen. Jede Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verwertung für andere als die eigenen Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Nutzungsarten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben hiervon ausgenommen.
4.2.3 Eigenmächtige Aufzeichnungen der Live-Beratungseinheiten durch den Kunden – insbesondere Mitschnitte, Screen-Capturing oder Screenshots – sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
4.2.4 Alle Marken und Logos des Anbieters genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Markengesetz. Die zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen und das Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.
4.3 Know-how-Schutz und Geheimhaltung beider Parteien
Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung des Angebotes über alle vertraulichen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde ist sich bewusst, dass alle Informationen, die er während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung erhält (einschließlich vom Anbieter entwickelter Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen, auch als „Know-how“ bezeichnet), sowie solche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt ebenso für alle Unterlagen, die der Kunde vom Anbieter im Rahmen des Angebotes erhält oder auf die er Zugriff hat. In Gruppensitzungen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für sämtliche Informationen der anderen Teilnehmer, die der Kunde im Rahmen der Beratung über diese erfährt. Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind jedoch Informationen, die bereits vor der Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, die unabhängig vom Anbieter entwickelt wurden, die bei Empfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder die anschließend ohne Verschulden des Anbieters öffentlich zugänglich wurden.
4.4 Rücksichtnahmepflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und ungestörte Durchführung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen durch angemessenes Verhalten zu unterstützen und alles zu unterlassen, was den Ablauf oder die Teilnahme anderer Kunden beeinträchtigen könnte; insbesondere hat er es zu vermeiden, durch unqualifizierte Zwischenrufe, beleidigende Äußerungen oder sonstige Störungen den Ablauf der Leistungen zu behindern; kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung des Anbieters zur sofortigen Unterlassung nicht nach oder setzt er ein beanstandetes Verhalten nach einer Rückkehr fort, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden zunächst vorübergehend und im Wiederholungsfall dauerhaft von der weiteren Teilnahme an den Dienstleistungen auszuschließen, wobei der Vergütungsanspruch des Anbieters hiervon unberührt bleibt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Diese verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist.
5.2 Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus fällig. Bei Ratenzahlungen gelten die individuell vereinbarten Fälligkeitstermine.
5.3 Die Vergütung kann nach Vereinbarung in höchstens drei Raten gezahlt werden. Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, ihm eine Nachfrist von fünf (5) Werktagen zur Zahlung der rückständigen Rate zu setzen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Nachfrist, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5.4 Zulässige Zahlungsmethoden sind Überweisung, PayPal sowie ggf. weitere vom Anbieter angebotene Zahlungsdienste. Rücklastschriftgebühren oder sonstige Zahlungsstörungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 6 Rechte bei Leistungsstörungen
6.1 Es gilt die gesetzlichen Bestimmungen zu Leistungsstörungen in Dienstverhältnissen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstehen, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens; diese Haftung ist der Höhe nach auf höchstens das Doppelte der vom Kunden für die jeweilige Leistung geschuldete Nettovergütung begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die in den Absätzen 1 und 2 genannten Fälle oder um Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenkommunikation über das Internet, die aufgrund technischer Gegebenheiten nicht immer fehlerfrei oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Geplante Wartungsfenster werden vom Anbieter mindestens 3 Werktage im Voraus angekündigt.
7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für alle Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7.6 Sofern der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung stellt, garantiert er, dass daran keine Rechte Dritter bestehen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse daran besteht und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners entgegenstehen.
8.2 Anbieter und Kunde verpflichten sich zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich werden, oder die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften offenzulegen sind.
8.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine aktuelle Datenschutzerklärung zur Verfügung, in der Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen erläutert werden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter https://www.closeable.de/datenschutzerklarung abrufbar.
8.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist (z. B. an IT-, Zahlungs- oder Logistikdienstleister), eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder der Kunde zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Die Weitergabe an Marketing- oder Werbedienstleister (z. B. für die Schaltung von Anzeigen) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer solchen ausdrücklichen Einwilligung.
8.5 Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketing- oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten, ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Vertragspartners.
8.6 Der Anbieter kann die Live-Beratungseinheiten mittels einer KI-gestützten Transkriptions- und Zusammenfassungsfunktion des eingesetzten Videokonferenzsystems (derzeit „Zoom AI Companion“) in Textform dokumentieren. Eine Audio- oder Videoaufzeichnung findet nicht statt; erstellt werden ausschließlich ein Text-Transkript und eine textliche Zusammenfassung. Der Anbieter weist den Kunden zu Beginn der jeweiligen Einheit auf die aktivierte Transkription hin; der Kunde kann ihr jederzeit widersprechen, woraufhin sie für die betreffende Einheit deaktiviert wird. Die Transkripte dienen der internen Dokumentation, der Qualitätssicherung und der Nachbereitung. Eine Verwendung von Transkriptinhalten über die Vertragsdurchführung hinaus erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder Dritte zulässt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 9 Kein Widerrufsrecht
9.1 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen (§ 1.3, § 2.2). Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
9.2 Die Vorschriften über Verbraucherverträge, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB, gelten ausschließlich für Verbraucherverträge und finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag zustande gekommen ist (insbesondere über die Website, per E-Mail oder fernmündlich).
9.3 Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.
10.2 Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10.3 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit jeweils automatisch um weitere drei (3) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, kein betrieblichen Zusammenhang aufweisendes Ereignis vorliegt, das auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar ist. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Hurrikan, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege) sowie bei anderen Ereignissen wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählung ist nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die genannten fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
11.2 Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
11.3 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des Absatzes 1 sind sich die Parteien einig, dass die Vertragsleistungen für die Dauer der Behinderung ausgesetzt werden. Die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Vergütungen für vereinbarte Beratungsleistungen verbleiben für diese Zeit beim Anbieter. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden, sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch zu erbringen. Zahlungen für noch nicht geleistete Dienstleistungen können für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausiert werden. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Sollte die Beratungsleistung bis dahin nicht mehr angeboten werden, fallen keine weiteren Zahlungen für den Kunden an. Weitergehende mögliche Schäden, wie etwa für Hotelbuchungen oder Flugbuchungen, trägt jede Partei für sich.
11.4 Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen des Anbieters sind vom Kunden zu entrichten. Vorab bezahlte Vergütungen sind vom Anbieter zu erstatten. Hat der Kunde eine Zahlung geleistet, die einen garantierten Platz in einem Angebot sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, nämlich der Platz, durch den Anbieter bereits erbracht wurde und unabhängig davon anfällt, ob das Angebot tatsächlich stattfindet oder nicht. Die darüber hinausgehende Gebühr für nicht erbrachte Leistungen wird selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden selbst.
11.5 Sollte das Ereignis länger als 18 Monate andauern, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird eine Endabrechnung durch den Anbieter erstellt, in der die erbrachten Leistungen und die geleisteten Zahlungen des Kunden aufgelistet werden. Wenn noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu leisten sind, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung gezahlt werden. Sollte es zu einer Gutschrift zugunsten des Kunden kommen, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sie entstandenen Schäden selbst.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
12.1.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Streitbeilegung und salvatorische Klausel
12.2.1 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.
12.2.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12.2.3 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
12.2.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 13 Änderung dieser AGB
13.1 Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassungen der Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein.
13.2 Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten, in Textform über die geplanten Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die Widerspruchsfrist wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
13.3 Für Änderungen der AGB, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen (insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Hauptleistung sowie die Kündigungsregelungen), ist stets die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.